Stavenow - Pfandleiher Police / Dialog Versicherung
Transparenzschaffung zur Schadensregulierung durch einen Pfandleiher
Raufüberfallschaden nach 623 Tagen zu 38% des Gesamtschadens gezahlt! Schadennummer 48665919 iHv. 25.000,- € immer noch nicht gezahlt!
Pfandleiher informiert Mitglieder des Pfandkredit - Gewerbes
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Pfandleiher Kollegen,
nach nur 623 Tagen hat die Generali/Dialog festgestellt:
„Nach Rücksprache mit dem Schadenregulierer Herrn Jülich sind für diesen Schadenfall und die weitere Schadennummer 48665919 insgesamt maximal 20.000 EUR laut Bedingungen versichert.“
In Position IVcd (Transportberaubung) meines Vertrages, höchst persönlich von Herrn Stavenow unterschrieben, ist aber vereinbart: „Versicherungssumme zunächst auf erstes Risiko EUR 25.000,- EUR beitragsfrei“
Die Schäden resultieren aus zwei separaten Versicherungsverträgen und folglich gilt je Vertrag diese Höchstgrenze. Genaueres können sie dem Anhang entnehmen.
Wieso zahlt die Dialog die vertraglich vereinbarte von Summe 25.000,- € nicht?
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Generali/Dialog über keinerlei qualitatives Schadensmanagement mehr verfügt, dieses vielmehr mit dem Auftrag, - haltet mir den Schaden und die Haftung vom Leibe -, Schäden bearbeitet. In der Sendung „Stern TV Magazin“ ab Minute 15:11, wird unter ausdrücklicher Benennung der Generali und auch R+V (Kravag) Versicherung, über eine solche Regulierungspraxis berichtet.
Correctiv Journalisten berichten, dass auch die Generali/Dialog auch bei der BLD-Anwaltskanzlei Kundin ist, die auf die Abwehr von Versicherungsschäden spezialisiert ist. „Wir machen Meinung“ (correctiv.org)
Ich habe die Policen mit Stavenows Unterschrift in die Tonne gekloppt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Leihhaus ... GmbH
Die Dialog Vers. wurde vom Bafin aufgefordert Stellung zu nehmen
Wir werden die Stellungnahme veröffentlichen
Zu der Regulierungspraxis auf Grundlage der Stavenow Pfandleiher Police / Dialog wurde Strafanzeige gestellt
Dies wurde bei der Staatsanwaltschaft Hamburg unter dem Aktenzeichen... erfasst
Was könnte auf eine Täuschung durch Unterlassen hindeuten
Die Dialog könnte mit Ihrem Schreiben vom 10.12.2020, offensichtlich einen Sachverhalt vortäuschen, um Ihrer Verpflichtung aus Vertrag Nr. 2-25....entziehen zu können, um nicht die vertraglich vereinbarte Entschädigungsleistung zu zahlen. Selbst nachdem mdieser ,- fundiert und nachvollziehbar -, dargelegt wurde dass sie auch aus dem Vertrag Nr. .3 .. auch leisten muss, hätte diese gemäß § 14 Abs. 1 Ihrer Pflicht nachkommen müssen, die Geldleistung zu erbringen oder zu begründen, wieso keine Leistungspflicht besteht.
Insbesondere auch durch Nichterbringung der geforderten Abschlagszahlung vom 22.11.2019. Voraussetzung einer solchen wäre, dass dem Versicherer hinsichtlich seiner Leistungspflicht eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer trifft. Die Rechtsprechung ist bei der Annahme einer solchen Aufklärungspflicht recht großzügig und lässt teilweise sogar eine Pflicht aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB genügen (Lackner/Kühl, StGB, § 263 Rn. 14) zu. Jedenfalls hier, wo der Versichernehmer die Prämien im Vertrauen auf die Leistungserbringung im Schadensfall an den Versicherer bzw. dessen Bevollmächtigten zahlt, dem Versicherer dabei entgegenkommt und auch die Versicherungsbedingungen und damit verbunden Leistungsanspruch schwerlich verständlich für ihn sind, ist eine derartige Aufklärungspflicht des Versicherers anzunehmen.
Die weiteren Voraussetzungen eines Betrugs könnten durch Unterlassen unproblematisch vorliegen, sodass von einer Betrugsstrafbarkeit des Versicherers durch Nicht-Erbringung der Leistungspflicht ausgegangen werden kann.
Das Ergebnis der staatsanwaltlichen Überprüfung wird zeigen, ob hier der zulässige Bereich überschritten wurde.
Könnte es sich um ein systematisches Praktizieren durch den Versicherer handeln?
Der Verstoß und der Betrugscharakter werden nur deutlich, wenn das System des Handelns, das, dem Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn dieser nicht vor Gericht klagt.
Siehe auch: https://bund-sachwertschutz.de/bld-anwaelte/bld-anwaelte-kopie-1/
Es wird befürchtet, dass die Kölner Anwaltskanzlei BLD die Schadensregulierung für Versicherer übernommen hat und diese Versicherer über keine qualifizierte Schadensbearbeitung in ihrem Hause mehr verfügen. So werden auch Schäden verschleppt und mit allen Mitteln abgewehrt, obwohl der Versicherer offensichtlich zahlen müsste.
Wer nicht klagt bekommt kein oder viel zu wenig Geld!“
In der Sendung „Stern TV Magazin“ ab Minute 15:11, wird unter ausdrücklicher Benennung der Generali/Dialog Versicherung, über eine solche Regulierungspraxis berichtet.
Unter diesem Hintergrund ist es offensichtlich, dass dieses Form der Schadensregulierung schon bereits im Jahr 2015, als ich den Vertrag schloss, bekannt war und auch praktiziert wurde.
Correctiv Journalisten berichten, dass auch die Generali/Dialog auch bei der BLD-Anwaltskanzlei Kundin ist, die auf die Abwehr von Versicherungsschäden spezialisiert ist. https://correctiv.org/aktuelles/justiz-polizei/2017/02/15/wir-machen-meinung/
Das Ergebnis der staatsanwaltlichen Überprüfung wird zeigen, ob hier der zulässige Bereich überschritten wurde.