Siegemund Versicherung Vermittlung / Mannheimer Valorima Police
Wurde der Versicherungsnehmer über Vertragsinhalte getäuscht?
Folgender Sachverhalt wurde zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegeben:
Die Firma Siegemund Versicherungsargentur empfahl einem Kunden den Wechsel seiner Valoren-Versicherung.
Hierauf kündigte der Kunde, im Glauben, dass er nicht schlechter gestellt sei, seine Assekuradeurpolice bei einem Spezial Makler für Valoren und schloss auf Empfehlung der Firma Siegemund eine Standard Valorenpolice bei der Mannheimer Versicherung ab.
Als der Spezialmakler den Kunden über die Nachteile der Mannheimer Valorima Police aufklärte, bestätigte die Firma Siegemund folgendes: "Unabhängig davon bestätigen wir Ihnen, dass der Vertrag bei der Mannheimer für sie keine Schlechterstellung zur Vorpolice bedeutet."
Der Spezialmakler mahnte daraufhin die Firma Siegemund ab. Die Antwort der Frima Siegemund durch eine BLD-Anwältin ist wie ein Geständnis:
„…durch individuelle Abreden des Versicherers mit dem Versicherungsnehmer inhaltlich ausgestaltet werden. Durch eine solche Abrede konnte hier unsere Mandantin exakt das Ergebnis erreichen, das sie in ihrer E-Mail ... Herrn D... gegenüber bestätigt hat.“
In der dem Kunden zur Unterschrift vorgelegten Valorima Angebotspolice ist folgendes geregelt:
„Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn der Versicherer sie schriftlich oder durch Aufnahme in den Versicherungsschein genehmigt“.
Wir sind auf die Antwort der Staatsanwaltschaft Frankfurt gespannt!