Ist "Valorima - Die Juwelier-Versicherung der Mannheimer" irreführend?
Erfahrungsgemäß Wettbewerbswidrig, weil irreführend dürfte allein schon der bestimmte Artikel "die" sein, weil er den Eindruck erweckt und erwecken will, es handele sich bei der Valorima oder aber der hinter ihr stehenden Mannheimer Versicherung, um die allein in Deutschland existierende Juwelierversicherung, zweifelsfrei nicht der Fall ist.
Irreführend und dem Wahrheitserfordernis des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb dürfte wohl auch nicht entsprechen, dass Valorima hier wiederum als "Juwelierversicherung" bezeichnet wird. Sie ist keine Juwelier-Versicherung. Sie ist lediglich eine Arbeitseinheit innerhalb einer Versicherung, in der einige Menschen beschäftigt sind.
Irreführend dürfte die Werbung auch sein, wenn wie in den uns vorliegenden Werbemitteln dargestellt, die Mannheimer damit wirbt, sie sein eine mittelständische Versicherung. Tatsächlich ist sie Bestandteil der zehntgrößten Versicherungsgruppe Deutschland.
Richtig ist, dass im Bereich der Versicherung von Valoren und Juwelieren ein ganz besonders enges Vertrauensverhältnis zwischen dem Versicherer und den Versicherten erforderlich ist. Das bedeutet auch, dass die Beteiligten offen unter ihrem wahren Namen auftraten sollten und dass sie keine zumindest zweifelhaften Behauptungen über ihre Marktbedeutung aufstellen sollten.